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Behandlungen erfolgen ausschließlich über Terminvereinbarung.
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, damit die Zeit neu vergeben werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar anfällt.
Die Rechnungsstellung für Energiearbeit erfolgt privat. Fußreflexzonentherapie wird in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen zu einem Anteil gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Klären Sie dies bitte mit Ihrer Versicherung.
Sowohl die Energiearbeit als auch die Fußreflexzonentherapie geben Ihrem Körper Impulse zur Selbstheilung. Planen Sie am Behandlungstag Zeit ein zum Nachruhen und unterstützen Sie die Reinigung durch Trinken von Wasser und Tee. |
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